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   LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21   

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https://dejure.org/2021,64188
LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21 (https://dejure.org/2021,64188)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.11.2021 - L 13 R 326/21 (https://dejure.org/2021,64188)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. November 2021 - L 13 R 326/21 (https://dejure.org/2021,64188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AAÜG Anlage 1; AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1, § 8 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, Abs. 4 Nr. 1
    Rentenversicherung: Begriff des Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens iSd § 1 Abs. 1 der 2. Durchführungsbestimmung zur Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • rewis.io

    Arbeitsvertrag, Berufung, Revision, Zusatzversorgungssystem, Widerspruchsbescheid, Sozialversicherung, VEB, Arbeitgeber, Altersversorgung, Berufsbezeichnung, Verpflichtungsklage, Versorgung, Widerspruch, Anerkennung, Altersversorgung der technischen Intelligenz, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einordnung des Betriebs der VEB Sekundärrohstofferfassung in der ehemaligen DDR; Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der Ingenieure der ehemaligen DDR; Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Dazu hat die Beklagte u.a. auf Urteile des BSG vom 19.07.2011 (Az.: B 5 RS 7/10 R und B 5 RS 1/11 R) verwiesen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fallen unter volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens nur Produktionsdurchführungsbetriebe, denen unmittelbar die industrielle Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gibt (vgl. BSG, Urteile vom 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 - und vom 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R - sowie - B 5 RS 1/11 -).

    Hauptzweck bzw. Schwerpunkt muss die industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigstellung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation bzw. Produktion von Sachgütern oder die massenhafte Errichtung von baulichen Anlagen sein (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R - und vom 23.08.2007 - B 5 RS 3/06 R - juris, Rn. 23).

    Die herausragende Bedeutung der Industrie, die auch in der DDR im Sinne der Herstellung von Erzeugnissen auf der Basis industrieller Massenproduktion verstanden wurde, ist unabhängig davon, ob hierfür der (Wort-)Begriff "fordistisches Produktionsmodell" gebraucht wird (BSG, Urteil vom 19.07-2011 - B 5 RS 7/10 R -).

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 1/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Dazu hat die Beklagte u.a. auf Urteile des BSG vom 19.07.2011 (Az.: B 5 RS 7/10 R und B 5 RS 1/11 R) verwiesen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fallen unter volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens nur Produktionsdurchführungsbetriebe, denen unmittelbar die industrielle Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gibt (vgl. BSG, Urteile vom 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 - und vom 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R - sowie - B 5 RS 1/11 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2010 - L 31 R 818/08

    AVItech - Vereinigung volkseigener Betriebe - VVB - Kombinat - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 06.08.2020 hat der Vorsitzende die Auffassung mitgeteilt, dass nach der Rechtsprechung des BSG für die fiktive Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem nur Betriebe, die die Produktion von Sachgütern zum Gegenstand gehabt hätten, nicht aber sog. Gewinnungsbetriebe wie der V. Sekundärrohstofferfassung H., was bezogen auf den V. Sekundärrohstofferfassung H. ausdrücklich das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 01.07.2010 (Az.: L 31 R 818/08) entschieden habe.

    Diese Voraussetzungen erfüllt weder der V. Sekundärrohstofferfassung H., Sitz Z. noch das VE Kombinat Sekundärrohstofferfassung, das seinerseits auch keine Vereinigung volkseigener Betriebe (VVB) im Sinne dieser Vorschrift darstellt (vgl. dazu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2010 - L 1 R 126/07
    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Sie hat die Urteile des LSG Sachsen-Anhalt vom 18.03.2010 (Az.: L 1 R 126/07) und des Sächsischen LSG vom 28.08.2012 (Az.: L 4 RS 520/10) vorgelegt.

    Gegen die Annahme eines Produktionsbetriebs spricht bereits der Name (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt vom 18.03.2010, a.a.O.).

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG fallen unter volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens nur Produktionsdurchführungsbetriebe, denen unmittelbar die industrielle Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gibt (vgl. BSG, Urteile vom 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 - und vom 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R - sowie - B 5 RS 1/11 -).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Entscheidend ist danach der Hauptzweck des Betriebs, der dem Betrieb das Gepräge gegeben hat (vgl. etwa BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R -) und welches Produkt danach im Ergebnis erstellt werden sollte (BSG, Urteil vom 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R -).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Entscheidend ist danach der Hauptzweck des Betriebs, der dem Betrieb das Gepräge gegeben hat (vgl. etwa BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R -) und welches Produkt danach im Ergebnis erstellt werden sollte (BSG, Urteil vom 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R -).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Entsprechend hat das BSG mit Urteil vom 24.04.2008 (Az.: B 4 RS 31/07 R) entschieden, dass es keine industrielle Güterproduktion darstellt, wenn lediglich Baugruppen für Kraftfahrzeuge unter Verwendung von Altteilen gefertigt worden sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 10 R 4320/11
    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Dies habe das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.07.2012 (Az.: L 10 R 4320/11) ausdrücklich für den VEB Sekundärrohstofferfassung Dresden entschieden, auf den das Statut VE Kombinat Sekundärrohstofferfassung vom 16.01.1981 ebenfalls Anwendung finde, wobei die geschilderten Aufgaben und Tätigkeiten der VEB Sekundärrohstofferfassung Dresden keinen wesentlichen Unterschied zu den von der Klägerin mit Schreiben vom 12.04.2020 ausführlich dargestellten Erfassungs- und Aufbereitungstätigkeiten im Bereich Altpapier, Glas, Alttextilien, Altmetalle und Tierknochen zeigten.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
    Erforderlich ist, dass der Betreffende berechtigt war, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, er die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt hat und dies in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens oder in einer gleichgestellten Einrichtung erfolgt ist (BSG, Urteile vom 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R u.a. -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

  • BSG, 28.09.2011 - B 5 RS 8/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

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